
BARMHERZIGKEIT verschickt eine Dank-Urkunde sowie eine Spendenbestätigung für das Jahr 2022.
In Österreich ist Ihre Spende gemäß § 18 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG 1988)abzugsfähig.
NEU ab 2017
In Deutschland ist Ihre Zuwendung gem. § 10b Abs. 1 S. 1 EStG als Sonderausgabe abzugsfähig.
Für die Schweiz gilt: Gemäss Verfügung der für unsere Steuerverwaltung zuständigen Finanzdirektion des Kantons Zürich vom 28. Juli 1996 geniessen wir – als Organisation vollumfängliche Steuerbefreiung. Spenden an unseren Verein sind in der Regel von der Einkommenssteuer abzugsfähig. Inwieweit das auf Ihren Kanton zutrifft, entnehmen Sie der Wegleitung zur Steuererklärung. Wir empfehlen Ihnen, jedenfalls einen Abzug vorzunehmen und die Spendenbescheinigung zusammen mit Ihrer nächsten Steuererklärung einzureichen.
Herzlichen Dank für Ihre Spende!
Mit Ihrer Hilfe haben wir 2023 viel vor: Menschen sollen von Krankheiten geheilt, mit Nahrung versorgt werden und Ausbildung erhalten. Agrarprojekte sollen ihnen Selbständigkeit ermöglichen und Brunnen sauberes Wasser spenden.