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Österreich

Mit dem Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 02.04.2010 wurde offiziell bestätigt, dass Spenden an BARMHERZIGKEIT INTERNATIONAL steuerlich absetzbar sind. Unsere Registrierungsnummer lautet: SO 1511.

Die Absetzbarkeit einer Spende ändert sich nur für Lohnsteuerpflichtige. Spenden als Betriebsausgabe von selbstständig Erwerbstätigen sind nicht davon betroffen.

Ihre Spende kann ab dem 01.01.2017 nur noch dann steuerlich abgesetzt werden, wenn Sie einmalig Ihren Vornamen, Familiennamen und Ihr Geburtsdatum (wie auf Ihrem Meldezettel eingetragen) an BARMHERZIGKEIT INTERNATIONAL übermitteln. Nur diese Person kann den Spendenbetrag steuerlich geltend machen, die in unserer Datei namentlich geführt wird.

Österreich: Spendenabsetzbarkeit NEU ab 2017
Melden Sie Ihre Daten hier: https://barmherzigkeit.spendenabsetzbarkeit.at/

Nur durch die Übermittlung Ihrer Daten an uns können wir die neue gesetzliche Regelung erfüllen und Ihre Spenden beim Finanzamt melden. Dazu sind wir ab 2017 gesetzlich verpflichtet. Eine selbstständige Meldung der Spenden Ihrerseits an das Finanzamt – so wie bisher – ist nicht mehr möglich!

Ihre Jahres-Gesamtspende an BARMHERZIGKEIT INTERNATIONAL, die bei uns ab 01. 01. 2017 eingegangen ist, wird von uns bis 28. Februar des jeweiligen Folgejahres der Finanzbehörde gemeldet – sofern Sie uns Ihre korrekten Daten übermittelt haben. Sie erhalten den Ihnen zustehenden Betrag vom Finanzamt automatisch gut geschrieben.

Sollten Sie unsere Meldung an das Finanzamt jedoch nicht mehr wünschen, dann bitten wir um eine kurze schriftliche Mitteilung an uns.

Sie können uns Ihre Daten für die automatische Absetzbarkeit Ihrer Spenden per Telefon, per Post oder per E-Mail übermitteln. (siehe Impressum) Für die Richtigkeit der Daten ist die Spenderin bzw. der Spender selbst verantwortlich.


Bitte unterstützen Sie die Arbeit von Barmherzigkeit!

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